Illegale Immobilien in Mallorca – Was Sie beachten sollten!
Illegale Immobilien in Mallorca!
Was Sie beachten sollten
Immer mehr Menschen schauen sich Mallorca Immobilien in ländlicheren Gegenden der Insel an, da dort die Preise für schöne Finca Anwesen interessant sind und häufiger Schnäppchen zum Verkauf stehen sind als an den strandnahen Hotspots der Insel.
Sollten Sie mit dem Gedanken spielen, eine Mallorca Immobilie in einer “Rustic” Zone zu Kaufen, dann ist unser Ratschlag, nehmen Sie sich einen Anwalt und Architekt! Diese können Ihnen viel Geld und Ärger ersparen!
Der Grund dafür ist, dass viele dieser Immobilien oft einen illegalen Überbau haben oder gar nicht erst registriert sind.
Niemand zahlt gerne Steuern, das gilt auch für den Spanischen Immobilien Eigentümer. Es ist nicht ungewöhnlich, dass das Land seit Jahrhunderten im Besitz ein und derselben Familie ist. Da man mit der Zahlung der Grundsteuer beginnen muss, sobald die Immobilie registriert ist, wird dies aufgeschoben, bis zum Verkauf der Immobilie. Die Steuer wird IBI genannt und steht für “Impuesto sobre Bienes Inmuebles”.
Wenn Sie sich entscheiden, ein Grundstück auf Mallorca zu kaufen – mit oder ohne Bebauung – leisten Sie keine Anzahlung, bis Sie oder Ihr Anwalt eine “Nota Simple” erhalten haben. Dies ist der offizielle Grundbuchauszug. Sollte die Immobilie nicht registriert sein, wird es diesen Auszug nicht geben. Wenn es eine Immobilie auf dem Grundstück gibt, die aber nicht auf der Nota
Simple angegeben ist, wird diese nicht registriert!

Nehmen wir an, die Immobilie ist bisher nicht registriert.
Um diese registrieren zu lassen, muss ein qualifizierter Architekt das Grundstück begehen und den Bau vermessen. Er wird einen kompletten Plan des Grundstücks und der Gebäude zeichnen. Dieser wird an das Rathaus geschickt, gestempelt und zur Registrierung freigegeben oder eben nicht. Im Anschluss werden Sie bei einem Notar die Immobilie eintragen lassen müssen. Die Gesetze, Regelungen & Vorschriften hierzu ändern sich jedoch ständig, teilweise in kurzen Abständen und ohne Vorwarnung. Sprechen Sie vor der Unterzeichnung eines Optionsvertrages zum Kauf einer Immobilie auf Mallorca unbedingt mit einem Anwalt.
Wenn Grundstücke oder Immobilien nicht registriert wurden, besteht immer das Risiko, dass eine Privatperson oder eine offizielles Amt wegen einer unbezahlten Schuld eine Gebühr erheben wird, damit diese direkt nach der Eintragung der Immobilie geltent gemacht werden kann.
Das ist in Spanien so üblich, um sicherzustellen, dass die Schulden schließlich bezahlt werden. Wenn dann das Grundstück/die Immobilie im Grundbuch eingetragen ist, kann ein Hinweis auf der Nota Simple erscheinen, der sich auf “La Ley de Hipoteca” bezieht.
Das ist eine Warnung an die Banken damit während eines gewissen Zeitraums, normalerweise zwischen 2-5 Jahren, keine Hypotheken auf diese Immobilie genehmigt werden, da während dieses Zeitraums eine Gebühr gegen sie erhoben werden kann.
Wir hoffen, dass diese Informationen nützlich waren oder sein werden. Wenn Sie mit einem der oben genannten Probleme konfrontiert sind, gibt es Lösungen! Man muss nur wissen wo man sucht oder wen man zu Fragen hat.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl eines Fachkundigen Immobilien Anwalts auf Mallorca.
Es bleibt zu sagen, dass jeder Architekt und Anwalt sein Geld wert ist, wenn er seine Arbeit richtig macht und die Immobilie vor einem Kauf prüft, sodass Sie beruhigt den Kaufvertrag unterzeichnen können.
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